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zu Gunsten sinnvoller Schutzmaßnahmen für die Natur, (Bsp. Müllsammeln auf den Inseln gegen das Vogelsterben durch Netze und Plastik)
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gegen willkürlich Eingriffe in die Nutzung des Wattenmeeres ohne erkennbaren Gewinn für die Natur (Bsp. Einrichtung weiterer
Schutzzonen für Seehunde, deren Bestand so hoch ist wie noch nie seit Beginn der Zählungen – über 40 000 im Jahr 2018 – und die schon deshalb keines
zusätzlichen Schutzes bedürfen)
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für den Erhalt des Wattenmeeres als Revier für die Wattfahrt und gegen Gebietssperrungen mit teilweise erheblichem Gefährdungspotential für Wattfahrer,
(Bsp. Sperrung der besonders für kleinere Boote wichtigen sicheren Rückzugszonen wie Wattenhochs, Leeseiten der Inseln und sichere Buchten und Ankerplätze)
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Deshalb ist der YCW als Verein Mitglied bei Soltwaters, auf deren Homepage, Ziele und Aktionen hier ausdrücklich verwiesen wird.
Deshalb gibt es auf unserer Homepage dieses Informations- und Diskussionsforum. Sie sind herzlich eingeladen, sich zu beteiligen.
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Historisches Verdienst Umweltschutz:
Es ist das historische Verdienst aller Umweltschützer, durch eine Bewußtseinsveränderung zu einer Verhaltensänderung der Menschen in Richtung umweltgerechten
und umweltschonenden Verhaltens geführt zu haben. Wassersportler werfen schon seit vielen Jahren keinen Müll mehr über Bord. Bei der Müllsammelaktion der
Segler unter Aufsicht der NPV in 2016 wurden 17815 Gegenstände gesammelt, darunter war nur ein Fender, der von einem Sportboot oder Kutter stammen könnte.
Die Aktion wird jährlich wiederholt, gemeinsam mit der NPV und zeigt einen respektvollen Umgang mit der Umgebung und der Natur. Auch bei den Umweltforschern
selbst hat dieser Bewußtseinswechsel stattgefunden: so werden nach unserer Einschätzung keine Tiere mehr aus wissenschaftlichen Zwecken abgeschossen oder
umweltbelastende Forschungen durchgeführt. Diese Entwicklung wurden nicht durch Verbote, sondern durch Überzeugung, Motivation und Gebote erreicht:
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Gebote und Einsichten, weil die Begründungen nachvollziehbar sind,
statt Verbote, die ggf. sogar unwirksam und nicht bzw. nur schwer kontrollierbar sind.
Weiterentwicklungen durch Verbote? Gibt es nachvollziehbare Begründungen?
Bisher sehen wir keinen Nachweis, dass Wattsegeln und Trockenfallen die Natur gefährdet und dass Verbote nützlich sind. Oft sind es nur Annahmen und Behauptungen,
die zu Verboten führen sollen, die Fakten beweisen oft das Gegenteil. Bestes Beispiel ist die sog. „Kompromißlösung“ aus 2002 zur Befahrensregelung:
Unter dem damaligen Eindruck der starken Reduzierung der Seehunde aufgrund der Staupe wurden - zu dieser Zeit nachvollziehbar -
umfangreiche Sperr-/Schutzgebiete geplant, die aber anschließend vom Bundesminister für Verkehr nicht umgesetzt wurden. Trotzdem hat sich der Bestand an Seehunden
auch ohne diese zusätzlichen Schutzgebiete nicht nur erholt, sondern es gibt so viele wie noch nie, der Bestand hat eher bedrohliche Ausmaße angenommen.
Jetzt weitere Gebiete zu Gunsten der Seehunde zu sperren entbehrt jeder Grundlage.
Maßnahmen müssen nachvollziehbar und für die Umwelt und den geplanten Zweck sinnhaft sein. Die Sperrung von Wattenhochs zu Gunsten der Seehunde ist schon
deshalb unsinnig und kann nicht effektiv sein, weil sich die Seehunde niemals auf den Wattenhochs aufhalten, sondern immer nur an den steilen Wattkanten!
Die Hochs sind für Seehunde gefährlich! Erst kürzlich wurde ein verirrter junger Seehund mit großem Aufwand von einem Wattenhoch bei Niedrigwasser abgeborgen.
Die geplanten Sperrungen von Wattenhochs sind für den Naturschutz unnötig und ineffektiv, aber für die Wassersportler gefährlich (siehe Traditionelle Wattfahrt).
Traditionelle Wattfahrt/ Wattensegeln ist umweltgerechter Sport
Beim Regattasegeln geht es darum, als Erster anzukommen. Beim Wattensegeln geht es darum, überhaupt anzukommen. Dies bringt es etwas pointiert auf den Punkt,
dass es beim Wattensegeln darum geht, mit guter Seemannschaft, Wissen und Erfahrung die Chancen zu nutzen, den Gefahren erfolgreich zu trotzen und Boot und
Mannschaft sicher zum Ziel zu führen. Dafür ist aber auch gerade unter den zunehmend schlechteren Wetterverhältnissen und Sturmstärken die Nutzung aller
traditionellen Ressourcen wie z. B. freie Fahrt über das sichere Wattenhoch und sichere Ankerplätze im Schutz der Inseln notwendig. Eine Sperrung dieser
Bereiche würde zu einer unmittelbaren Gefährdung führen, ohne dass dies einen Vorteil für die Umwelt brächte.
Wenn wie geplant große Bereiche neben den Fahrwassern gesperrt würden, müsste bei Wind von vorne der Motor benutzt werden: es wäre für niemanden nachvollziehbar,
wenn durch Maßgabe ausgerechnet von Naturschutzorganisationen und Behörden zukünftig das naturgerechte Aufkreuzen von Segelbooten gegen den Wind über die
Wattenhochs verboten wäre und stattdessen unter Motor die Fahrwasser genutzt werden müssten. Mit Naturschutz hätte eine solche Vorgabe nichts mehr zu tun!
Natur und Sport - Kein Widerspruch:
Zwischen dem Anspruch des Naturschutzes und der Ausübung des Wassersportes im Wattenmeer gibt es nach unserer Ansicht keinen originären und sachlichen Widerspruch,
wohl aber zwischen dem – bisherigen - politischen Anspruch der Umweltseite auf Sperrgebiete und dem Sicherheitsbedürfnis der Wassersportler.
Wir vermissen oftmals seemännische Sachkenntnis bei der Umweltseite/Nationalpark: selbst hochrangige offizielle Vertreter der Umweltseite und sogar des SVN
waren noch nie im Wattenmeer bzw. sind dort trockengefallen. Dies wäre kein Problem, wenn beide Seiten unter Vermittlung aufeinander zugehen,
dafür müssen aber auch beide Seiten gehört werden, auch und vor allen diejenigen, die tatsächlich im Watt fahren und sich dort auskennen.
Unsere Forderungen an die Umweltpolitik des Seglerverbandes Niedersachsen:
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1. |
Segeln und Umweltschutz sind ein Einklang und widersprechen sich überhaupt nicht, aber die Umweltpolitik des SVN muss das eigene Interesse der Segler wieder
erkennbar machen.
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2. |
Der Mensch muss als Teil der Natur gedanklich wieder zugelassen werden. Ein Aussperren ausgerechnet der Segler, die sich um die Natur verdient machen
(Bsp. Müllsammelaktion auf Minsener Oog) ist abzulehnen.
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3. |
Die sog. Beweislastumkehr, bei der nunmehr Segler primär nachweisen müssen, dass sie nicht stören, ist absurd und abzulehnen. Keine Schutzgebiete ohne
sachliche Begründung! Holger Wesemüller, der Umweltbeauftragte des Seglerverbandes, formulierte demgegenüber: „Es reicht daher bei einem überragend
wichtigen Schutzzweck des Naturschutzgebietes für eine Beschränkung der Schifffahrt bereits aus, wenn die Beeinträchtigungen zwar nicht nachgewiesen,
vernünftige Befürchtungen aber auch nicht ausgeräumt werden können.“ und „Ein wissenschaftlich exakter Nachweis der Beeinträchtigung, wie von Wassersportseite
immer wieder gefordert, ist daher nicht zu verlangen.“ Das darf unseres Erachtens nicht die Meinung eines Umweltbeauftragten der Segler sein!
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4. |
Die EU-Verordnungen und Gesetze müssen daraufhin geprüft werden, was sie wirklich vorschreiben und was Interpretationsspielraum ist, der nach unserer
Einschätzung immer zu unseren Ungunsten ausgelegt wird. So wird oftmals gar kein Betretungs- oder Nutzungsverbot von der EU gefordert, hier dann aber
eine sog. Nullnutzungszone daraus abgeleitet. Die Tatsache eines Nationalparkes als solchem darf kein Freibrief für das Einschränken von Seglern und
diversen Restriktionen sein.
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5. |
Die Versprechen, die man uns Seglern gegeben hat, müssen eingelöst werden. Wie oft hat man uns Monitoring und Begleitforschung mit Überprüfung der
Schutzgebiete versprochen und nicht eingehalten? Nicht nur zu Beginn in den 1990er Jahren, sondern auch aktuell: In einem Schreiben vom 20.05.2016
wurde vom Niedersächsischem Umweltministerium zugesichert, „die geltenden Schutzgebietszuschnitte und deren Widmungen als Robben- oder Vogelschutzgebiet
auf den Prüfstand zu stellen.“ Das ist nach unseren Erkenntnissen dann nie erfolgt und auch nicht eingefordert worden. Das ist unverzüglich nachzuholen!
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Unsere Forderungen an die Nationalparkverwaltung (NPV) und die Umweltschützer:
Bevor Du den Splitter im Auge des anderen siehst erkenne den Balken in deinem eigenen Auge.
Bevor die NPV und Umweltschutzorganisationen fordern, was andere für die Umwelt tun müssen, sollten sie selbst mit gutem Beispiel vorangehen.
Erst Vorbild sein (!), dann reden und gleiches Verhalten fordern, erst am Schluss und nur dann Verbote erwirken, wenn diese tatsächlich und nachweislich
und nicht nur mutmaßlich der Natur nützen.
Aber: Die derzeitige Realität sieht u. E. anders aus. Nach unserer Wahrnehmung gibt es keine Insel an unserer Küste, die so stark vermüllt ist wie
ausgerechnet die Vogelschutzinsel Minsener Oog, für die die NPV und der Mellumrat verantwortlich sind. Ausgerechnet auf dieser Insel, deren Betreten
allgemein verboten ist, verenden die Vögel in Netzen und Plastikmüll. Warum räumen die Vertreter von NPV, Umweltverbänden, Ranger etc. dort nicht mal auf,
wenn man doch angeblich die Vögel schützen will? Die Bilder aus 2018 sprechen für sich.
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Jeder, der vom Staat treuhänderisch ein Grundstück am Meer zur Förderung von Flora und Fauna überlassen bekommt, hätte wohl den Müll, für den er nichts kann,
der aber angeschwemmt wird, selbst weggeräumt, wenn er sieht, wie die Vögel daran verenden. Und die NPV?
Das Argument, man lasse der Natur hier freien Lauf und sich selbst entwickeln, ist unglaubwürdig. Im August 2017 wurde die Insel mit schwerem Gerät gerodet,
weil die Natur dort Pflanzen wachsen lies, die von den offiziellen Umweltverantwortlichen wohl nicht vorgesehen waren...die Natur entwickelte sich anders
als geplant.
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Fazit:
Jahrhundertelang war das Wattenmeer ein intensiv genutzter Wirtschaftsraum, und die Menschen hatten eher wenig Umweltbewusstsein.
Die Natur hat alles überstanden und blüht im 21. Jahrhundert wie wohl nie zuvor seit Menschengedenken. Aber jetzt entwickelt sich die Natur offenbar
anders als geplant und definiert – deshalb muss jetzt regulativ eingegriffen werden... und vor allem die Wattfahrer und Segler müssen raus oder zumindest
drastisch eingeschränkt werden – das hilft - !!! Nur wem eigentlich?
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Wattfahren und Segeln stehen im Einklang mit der Natur des Wattenmeeres
Umweltschutz mit Augenmaß
Regelungen müssen nachvollziehbar sein, um umgesetzt zu werden
Verbote allein fördern nicht das Umweltbewußtsein
Deine / Ihre Meinung!
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